myStudy Team
Zum 1.3.2018 tritt das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) in Kraft.
Nach dem neuen § 60a UrhG (Urheberrechtsgesetz) dürfen urheberrechtlich geschützte Werke zur Veranschaulichung des Unterrichtsstoff den TeilnehmerInnen einer - nicht kommerziellen - Lehrveranstaltung zugänglich gemacht werden. Der Umfang ist auf 15 Prozent eines geschützten Werkes beschränkt. Dies gilt auch für Presseerzeugnisse wie Publikumszeitschriften oder Zeitungen. Abbildungen, einzelne Beiträge aus Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften sowie „Werke geringem Umfangs“ (max 25 Seiten) dürfen vollständig genutzt werden.
Ausführliche und weiterführende Informationen zu den neuen Regelungen im Umgang mit urheberrechtlich geschützten digitalen Lehr- und Lernmaterialien sowie verwandten Themen (Open Content, Creative Commons, Wissenschaftliche Forschung, Data Mining) finden Sie in dem Praxisleitfaden: „Rechtsfragen zur Digitalisierung in der Lehre“ auf den Seiten des Multimedia Kontors Hamburg: https://www.mmkh.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/Leitfaden_Rechtsfragen_Digitalisierung_in_der_Lehre_2017.pdf
Einen Auszug aus diesem Leitfaden, der Sie über die gesetzlich erlaubte Nutzung für Lehre und Forschung informiert finden Sie hier: https://mystudy.leuphana.de/files/mystudy/Auszug_Leitfaden_Rechtsfragen_Digitalisierung_in_der_Lehre_2017.pdf
Digitale Werk-Auszüge für die Lehre
Markendatenbank des Deutschen Patentamtes
CTM (Community Trade Mark) Marken im EU-Raum für alle Länder
Datenschutz und weitere rechtliche Aspekte bei Veröffentlichung einer Homepage
Die eigene Homepage – Rechtliche Fettnäpfchen und Stolpersteine
Rechtliche Aspekte von Webseiten
Rechtliche Fallstricke bei der eigenen Unternehmenswebsite